Ihre Auslandszeiten korrekt anerkennen lassen

Polen, Ukraine, EU/EWR/Schweiz und weitere Staaten – Wir sorgen für die lückenlose Anrechnung Ihrer internationalen Beschäftigungszeiten nach deutschem Recht.

Länder- und Abkommenskompetenz

  • Umfassende Kenntnisse zur EU-Koordinierung (VO 883/2004, 987/2009)
  • Polen – Verfahren mit ZUS: Bescheinigungen und Dokumentationspflichten
  • Ukraine – Zusammenarbeit mit staatlichen und nicht-staatlichen Stellen
  • Beratung zu bilateralen Abkommen mit weiteren Drittstaaten
  • Sonderfragen: Archivlücken, Namensabweichungen, beglaubigte Übersetzungen

Unser Vorgehen bei Auslandszeiten

  • Vollständige Dokumentenliste, gezielt auf lückenhafte Zeiten abgestimmt
  • Kompetente Anforderung von Beschäftigungs- und Versicherungszeiten
  • Sachgemäßes Ausfüllen und fristgerechte Einreichung von E205/E207
  • Beglaubigte Übersetzungen und notarielle Services
  • Professionelle Korrespondenz mit in- und ausländischen Stellen

Ihre Unterlagen:

  • Fertig zusammengestellter Nachweisdossier
  • Fristenüberwachung und regelmäßige Status-Informationen

Typische Problemfälle, die wir lösen

  • Fehlende oder widersprüchliche Nachweise zu Beschäftigungszeiten
  • Verschiedene Schreibweisen Ihres Namens (Transliteration, Heirat etc.)
  • Lückenhafte Zeiträume durch Migration oder Staatenwechsel
  • Interpretationsspielraum bei der Anrechnung zwischen beteiligten Staaten

FAQ zu Auslandszeiten

Wie lange dauert die Anerkennung von polnischen Zeiten?
Die Bearbeitung durch ZUS und DRV benötigt meist 3–6 Monate, je nach Vollständigkeit der Unterlagen.
Was, wenn Dokumente aus der Ukraine fehlen?
Wir helfen Ihnen bei der Rekonstruktion und bevorzugtem Kontakt zu ukrainischen Archiven und Behörden.
Muss ich selbst bei ZUS/UA vorstellig werden?
Nein, mit einer Vollmacht übernehmen wir den gesamten Prozess für Sie.
Welche Übersetzungen akzeptiert die DRV?
Offiziell anerkannte, vereidigte Übersetzungen von deutschsprachigen Dolmetschern werden in der Regel problemlos akzeptiert.

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